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Joe Hörer
<div>Wo ist denn der Link zu der Masterarbeits Umfrage zum Thema, ob man seinem Therapeuten von BDSM erzählen sollte? Meine Meinung: Nein, nicht wenn es nicht unbedingt notwendig ist. Der Arzt kann das als Diagnose abrechnen, und dann steht es in der Krankenakte (Diagnoseschlüssel F65.6). Und damit muss man es beim Beantragen von Versicherungen wie Berufsunfähigkeit etc. bei den Gesundheitsfragen angeben. Als psychische Diagnose kann dies allein schon zur Ablehnung in der Versicherung führen. Natürlich kann BDSM auch ein gefährliches Hobby sein, und eine BU-Versicherung oder private Krankenversicherung überlegt sich vielleicht zweimal ob sie wirklich jemanden versichern will, der jedes zweite Wochenende an Seilen durch die Gegend baumelt oder der regelmäßig verdroschen wird. Daher würde ich beim Arzt die Klappe halten. Anders wäre es natürlich, wenn BDSM ernsthafte Folgen hat, z.B. wenn sich irgendwas mit Suizid-Gedanken vermischt o.ä., in dem Fall bitte Hilfe suchen, scheiß auf Krankenakte.</div>